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OLG Frankfurt, 11.01.1996 - 6 W 137/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16
Fluglärminitiative Mainz e.V. scheitert mit ihrer Klage gegen die von der Stadt …
So hat das OLG Frankfurt eine wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit für "wild" angebrachte Plakate bejaht, wenn diese Plakate selbst hergestellt worden sind, so dass für das Verhalten aller mit der Plakatierung betrauten Personen einzustehen ist, denen die Werbemittel übergeben wurden, ohne Rücksicht darauf, ob die Plakatierung an den konkret beanstandeten Anschlagstellen veranlasst oder geduldet wurde (Beschluss vom 11.01.1996 - 6 W 137/95, BeckRS 1996, 13206).